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Erleichterungen und Befreiung von der Aufsicht nach revidiertem VAG

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2024
2024

Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde ein Gesamtkonzept einer verhältnismässigen und abgestuften Aufsicht eingeführt. Die Regulierung soll sich stärker als bisher am Schutzbedürfnis der Versicherungsnehmer:innen («VN») orientieren. Dies bedeutet, dass Versicherungsunternehmen («VU») von Erleichterungen oder gar von einer Befreiung von der schweizerischen Versicherungsaufsicht profitieren können, wenn es der Zweck des Versichertenschutzes erlaubt.

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