Wenn Finanzdienstleister (vor allem Finanzdienstleister nach FIDLEG sowie Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler nach VAG) Kläger oder Beklagte in einem Zivilprozess sind, muss das Gericht bei seiner Entscheidung neben dem Privatrecht oftmals auch das Aufsichtsrecht berücksichtigen. Dieses kann im Zivilprozess auf unterschiedliche Weise von Bedeutung sein. Es kann vom Gericht im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung, der gesetzeskonformen Vertragsauslegung oder der systematischen Gesetzesauslegung berücksichtigt werden.