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Neu: Transparenzgesetz

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2026
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Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) führt ein zentrales Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen (UBO-Register) ein und löst die bisherige gesellschaftsinterne Listenpflicht nach Art. 697j ff. OR ab. Das TJPG und die TJPV treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

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