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Abwehr von Verantwortlichkeitsansprüchen

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2019
2019

RUOSS VÖGELE gewinnt vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich für einen ehemaligen Verwaltungsrat ein Verfahren zur Abwehr von aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsansprüchen einer Abtretungsgläubigerin im Konkurs einer Aktiengesellschaft. Die Klägerin klagte gegen den einzigen Verwaltungsrat und die Revisionsstelle der Konkursitin und warf ihnen insbesondere sog. Konkursverschleppung vor. Das Gericht weist die Klage vollumfänglich ab, insbesondere aufgrund fehlender Substanziierung des angeblichen Schadens durch die Klägerin und die detaillierte Bestreitung der einzelnen Positionen durch den beklagten Verwaltungsrat. Die Klägerin wird verpflichtet, die Gerichtsgebühr zu tragen und dem beklagten Verwaltungsrat und der Revisionsstelle eine Parteientschädigung auszurichten. Die Klägerin akzeptiert das Urteil und verzichtet auf eine Beschwerde an das Bundesgericht.

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