Reto Thomas Ruoss

Dr. iur., Rechtsanwalt

Konsulent

Reto Thomas Ruoss

Dr. iur., Rechtsanwalt

Konsulent

Dr. Reto Thomas Ruoss war bis 2016 Partner bei RUOSS VÖGELE. Seit 2016 ist er als Konsulent für RUOSS VÖGELE tätig.

Expertise

Gesellschafts- und Handelsrecht
Immobilienrecht (inkl. Bau- und Planungsrecht)
Kommerzielles Vertragsrecht
Mergers & Acquisitions
Organverantwortlichkeit und Haftung für Vermögensschäden
Prozessführung
Restrukturierungen und Insolvenz

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Arbeitserfahrung

  • seit 2016Konsulent bei RUOSS VÖGELE
  • 1999 - 2016Partner bei RUOSS VÖGELE

Lehrtätigkeit

  • 10 JahreLehrbeauftragter an der Universität Zürich

Ausbildung

  • 1987Zulassung als Rechtsanwalt (an allen Schweizer Gerichten)
  • 1984Universität Zürich (Dr. iur.)

Mitgliedschaften

Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)

Publikationen

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Link zur Universität Zürich (Lehrveranstaltungen, Referate etc.)

Weitere

Publikationen

Vergleiche bei Verantwortlichkeitsklagen Praktische Probleme

Vergleiche bei Verantwortlichkeitsklagen: Praktische Probleme, Vortrag gehalten am St. Galler Aktienrechtsforum 2008 vom 23. Oktober 2008

Art. 230-236 OR in: Honsell/Vogt/Wiegand, Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Basel 2007

Heikle Fristen bei der SAirGroup-Liquidation, in NZZ vom 3.8.2006, S. 25

Sorgfalt und Haftung der Revisionsstelle: Ausgewählte Aspekte der Revisionsstellenhaftung in: Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht, Zürich 2003, S. 19-53

Die Verantwortlichkeit der geschäftsführenden Organe bei der Schweizerischen Aktiengesellschaft, in: Managerhaftung, Zürich 2002, S. 215-256

Anwaltliche Sorgfalt und die Folgen anwaltlicher Unsorgfalt in einer Sozietät, in: Sorgfalt des Anwalts in der Praxis, Bern, 1997

La diligence de l'avocat et les conséquences d'un défaut de diligence dans une étude de plusieurs avocats, in: Diligence de l'avocat dans le domaine professionnel, Berne 1997

Zur Haftung der Revisionsstelle für unmittelbaren Schaden eines Investors, in: Schweizer Treuhänder 70 (1996), S. 559-570

Der Einfluss des neuen Eherechts auf Mietverhältnisse an Wohnräumen: Bemerkungen zu den neuen Art. 169 ZGB und 271a OR, in: ZSR 107 (1988), Halbbd. 1, S. 75-101

The contestation of auction sales under art. 230 CO, in: International sales of works of art: Geneva workshop, 11-13 April 1985, Paris, 1988

Scheingebote an Kunstauktionen: Die Rechtsbehelfe des schweizerischen Zivilrechts zur Bekämpfung des Scheinbietens, Zürich 1984, Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 71

Referate

Publikationen

Recht zu Versicherungswirt-schaft, Vorsorgerecht

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Gesellschaftsrecht und Transaktionen

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Recht zu Finanzwirtschaft

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Datenschutzrecht

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Rechtsphilosophie und Rechtstheorie

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News von

Reto Thomas Ruoss

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2021

Immobilientransaktion

RUOSS VÖGELE berät und vertritt ausländische Investoren beim Verkauf ihrer Schweizer Immobiliengesellschaft an eine professionelle Immobilieninvestorin (Share Deal). Hauptvermögenswert der verkauften Immobiliengesellschaft ist eine vermietete Geschäftsliegenschaft in der Schweiz.
Deals & Cases
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05
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2019

Abwehr von Verantwortlichkeitsansprüchen

RUOSS VÖGELE gewinnt vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich für einen ehemaligen Verwaltungsrat ein Verfahren zur Abwehr von aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsansprüchen einer Abtretungsgläubigerin im Konkurs einer Aktiengesellschaft. Die Klägerin klagte gegen den einzigen Verwaltungsrat und die Revisionsstelle der Konkursitin und warf ihnen insbesondere sog. Konkursverschleppung vor. Das Gericht weist die Klage vollumfänglich ab, insbesondere aufgrund fehlender Substanziierung des angeblichen Schadens durch die Klägerin und die detaillierte Bestreitung der einzelnen Positionen durch den beklagten Verwaltungsrat. Die Klägerin wird verpflichtet, die Gerichtsgebühr zu tragen und dem beklagten Verwaltungsrat und der Revisionsstelle eine Parteientschädigung auszurichten. Die Klägerin akzeptiert das Urteil und verzichtet auf eine Beschwerde an das Bundesgericht.
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2018

Durchsetzung von Ansprüchen

RUOSS VÖGELE vertritt einen Geschäftsführer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Lohn und Gewinnbeteiligung sowie der Abwehr von Schadenersatzforderungen. Durch Verhandlungen kann eine aussergerichtliche Lösung über sämtliche strittigen Punkte erzielt werden.