Martina Kümmerli

Rechtsanwältin

Partnerin

Martina Kümmerli

Rechtsanwältin

Partnerin

Martina Kümmerli ist seit 2025 Partnerin bei RUOSS VÖGELE. Sie führt für Privatpersonen und Unternehmen zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten, wobei ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bau- und Planungsrecht liegt. Daneben verfügt sie über breite Erfahrung in der Beratung von öffentlichen Institutionen und Gemeinden sowie im Erwachsenenschutzrecht. Martina Kümmerli verfügt auch über fundierte Expertise im Bereich der internen Untersuchungen und Administrativuntersuchungen.

Expertise

Prozessführung
Immobilienrecht (inkl. Bau- und Planungsrecht)
IP & IT Recht (Immaterialgüterrecht, Marken- und Urheberrecht)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Arbeitserfahrung

  • seit 2025Partnerin bei RUOSS VÖGELE
  • 2023 - 2025Senior Associate bei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG
  • 2017 - 2023Senior Associate bei RUOSS VÖGELE
  • 2015Associate bei Blum&Grob Rechtsanwälte, Zürich
  • 2013Anwaltspraktikantin bei Eversheds Sutherland, Bern
  • 2012Gerichtspraktikum
  • 2012Praktikum bei der schweizerischen Botschaft in Den Haag/NL

Lehrtätigkeit

Ausbildung

  • 2025Ernennung zum Titularprofessor (TP) mit venia legendi für «Privat- und Wirtschaftsrecht», Universität Zürich
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  • 2015Zulassung als Rechtsanwältin (an allen Schweizer Gerichten)
  • 2006 - 2012Universität Bern (MLaw)

Mitgliedschaften

Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)

Zürcher Anwaltsverband (ZAV)

Publikationen

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Link zur Universität Zürich (Lehrveranstaltungen, Referate etc.)

Weitere

Publikationen

Referate

Publikationen

Recht zu Versicherungswirt-schaft, Vorsorgerecht

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Gesellschaftsrecht und Transaktionen

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Recht zu Finanzwirtschaft

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Datenschutzrecht

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Rechtsphilosophie und Rechtstheorie

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News von

Martina Kümmerli

News
17
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01
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2019

Neues Bulletin zur Löschung ungerechtfertigter Betreibungen

RUOSS VÖGELE veröffentlicht ein neues Bulletin zum verbesserten Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen. Am 1. Januar 2019 sind revidierte Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in Kraft getreten, welche es Schuldnern in einem unkomplizierten und kostengünstigen Verfahren ermöglichen, ungerechtfertigte Betreibungen zu löschen bzw. dem Einsichtsrecht Dritter zu entziehen.